Quelle: journalistenwatch.com
Wirtschaftsminister Habeck lässt zurzeit ein Gesetz überarbeiten, welches es ermöglichen soll, im Notfall Energieversorger zu enteignen. Die Enteignung der Energieversorger soll das letzte Mittel sein, die Versorgung zu im Fall einer schweren Energiekrise zu sichern. Die rechtliche Basis dazu soll durch die Änderung des Energiesicherungsgesetzes aus dem Jahr 1975 legen. Dieses Gesetz aus der Zeit der Ölkrise soll aufgrund der kritischen Versorgungslage ergänzt beziehungsweise geändert werden. Dabei gehe es in erster Linie, um eine schnelle Handlungsfähigkeit im Krisenfall zur Sicherstellung der Versorgungslage. (Weiterlesen)
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