Verfassungsgerichtschef: „Eine Beschränkung von Freiheitsrechten kann legitim sein“ – “Muttis” Liebling bläst zur Jagd auf Regierungskritiker

Quelle: reitschuster.de

Erst gestern hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit seiner Aussage entlarvt, dass „friedlich seine Meinung zu äußern … eines der wichtigsten Rechte unserer Demokratie“ sei – aber dieses eben nicht gelte, wenn „Extremisten, Querdenker und Verfassungsfeinde“ am Werk sind. Also Kritiker der Regierung – die heute genau mit diesen Begriffen diffamiert werden. Heute folgte nun der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth. Aber der Reihe nach. Beginnen wir mit der schönen Fassade, in die Harbarth seine Kriegserklärung an Andersdenkende hüllte. Er sorge sich um den gesellschaftlichen Diskurs, die Anonymität des Internets befördere Verrohung, sagte er laut „Welt“ bei einem Auftritt im erlesenen „Übersee-Club“ in Hamburg. Es entstünden, begünstigt durch die Algorithmen, „Filterblasen und Echokammern“, die „geschlossene Weltbilder“ erzeugten, „die zur kommunikativen Radikalisierung beitragen.“ Ebenso zur „Polarisierung und Spaltung“. Das färbe auch ab auf das „Ansehen demokratischer Institutionen“. (Weiterlesen)

 

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Verfassungsgerichtschef: „Eine Beschränkung von Freiheitsrechten kann legitim sein“ – “Muttis” Liebling bläst zur Jagd auf Regierungskritiker

15. September 2022

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