Quelle: auf1.info
Selbst die sonstige ideologische Regierungsnähe der höchsten deutschen Richter in Karlsruhe kennt Grenzen: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde selbsternannter Klimaretter zur Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf deutschen Autobahnen abgelehnt. Es scheint, als könne im Namen des „Klimaschutzes“ das, wofür es bislang aus gutem Grund keine parlamentarischen Mehrheiten gab – oder an was sich keine Regierung heranwagte –, auch gerichtlich nicht erzwungen werden. (Weiterlesen)
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