Quelle: journalistenwatch.com
Berlin – Es ist soweit. Jetzt steht der grünen Natur- und Umweltzerstörung wohl nichts mehr im Wege: Das Bundeskabinett hat am Montag den von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgelegten Entwurf zur Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung beschlossen. Die Neuregelung soll für alle Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Stromnetze ab einer Leistung von 110 kV gelten, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden. Auch bereits begonnene Genehmigungsverfahren können nach Ministeriumsangaben von den Erleichterungen profitieren. Für ausgewiesene „EE- und Netzgebiete“, die bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben, entfällt demnach im Genehmigungsverfahren die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer artenschutzrechtlichen Prüfung. Im Zweifelsfall müssen … (Weiterlesen)
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