Quelle: reitschuster.de
Das Land Berlin darf muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht pauschal verbieten. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor: Es nahm eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot „ohne Begründung nicht zur Entscheidung an“, wie der „RBB“ heute berichtet. Das sei bereits am 17. Januar geschehen, teilte demnach ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Mittwochabend mit. „Damit steht das seit 2005 geltende Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, infrage“, so der Sender: „Das Gesetz untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.“ Berlin war das erste Bundesland, das … (Weiterlesen)
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