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München – Klatsche für die Deutsche Umwelthilfe! Das Landgericht München I hat eine Klage gegen BMW abgewiesen. Der Autohersteller sollte verpflichtet werden, den Verkauf von PKW mit Verbrennungsmotoren ab dem 31. Oktober 2030 zu unterlassen – soweit nicht sichergestellt ist, dass durch Produktion und Nutzung dieser PKW keinerlei Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre zu erwarten ist. (Weiterlesen)
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